Tipp24 AG: Lottovermittlung im Internet durch Tipp24 bleibt in Berlin erlaubt
Sep 24, 2008 12:30 PM
Tipp24 AG / Sonstiges Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Etappen-Sieg des Unternehmens gegen den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag Die Tipp24 AG hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen wichtigen Sieg gegen den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag errungen. Das Gericht entschied gegen das Land Berlin, dass die zentralen Vorschriften des Glücksspiel-Staatsvertrags für gewerbliche Lotto-Spielvermittler wie Tipp24 keine Anwendung finden, weil sie unverhältnismäßige Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit enthalten. Dies gilt ausdrücklich auch für die Zeit nach dem 1. Januar 2009. Gemäß dem neuen Staatsvertrag, der am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, sollte die Vermittlung von Lotterien im Internet ab diesem Zeitpunkt ausnahmslos verboten sein. Diese Entscheidung ist das erste von Tipp24 erstrittene Urteil in einem verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren und damit für Tipp24 besonders bedeutsam. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts benötigt Tipp24 in Berlin für die Vermittlung von staatlichen Lotterien mit nicht mehr als zwei wöchentlichen Ziehungen weiterhin keine staatliche Erlaubnis. Die Erlaubnispflicht und das Verbot der Vermittlung dieser Lotterien im Internet seien nicht mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar. Für unverhältnismäßig und unanwendbar erklärte das Gericht auch die gesetzliche Anforderung, wonach Lottotipps nur bei der Lotteriegesellschaft des Bundeslandes abgegeben werden dürfen, in dem sich der Spieler bei Abgabe des Lottotipps aufhält. Schließlich erklärte das Gericht zusätzlich die gesetzlichen Beschränkungen der Werbung von Tipp24 im und außerhalb des Internets für rechtswidrig. Auch das Geschäftsmodell von Tipp24, Provisionen von den Landeslotterien zu erhalten, bleibt zulässig: Das Provisionsverbot des Berliner Rechts hat keinen Bestand (Verwaltungsgericht Berlin, Aktenzeichen VG 35 A 15.08). Jens Schumann, Vorsitzender des Vorstands: 'Dies ist ein guter Tag für Tipp24. Unsere Strategie, frühzeitig Rechtsschutz gegen den Glücksspiel-Staatsvertrag zu suchen, hat sich bewährt. Bereits die erste Hauptsacheentscheidung eines Verwaltungsgerichts zur Lottovermittlung seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags bestätigt vollumfänglich unsere Rechtsauffassung. Dieser Präzedenzfall wird unsere Position bei kommenden Verfahren, insbesondere im Bereich des einstweiligen Rechtschutzes, stärken. Mit seinem Urteil zeigt das Gericht zudem eine sinnvolle Kompromisslösung auf, die nun von den Ländern aufgenommen und zeitnah umgesetzt werden sollte: Produkte, die auch in der Lottoannahmestelle ohne besondere Beschränkungen wie zum Beispiel eine Identifizierungskarte verkauft werden dürfen, sollten auch im Internet weiter erhältlich sein. Dies ist auch im Sinne der Einnahmen der staatlichen Lotterieveranstalter, die von der Internet-Lottovermittlung – allein Tipp24 vermittelte im letzten Jahr über 300 Millionen Euro an die Landeslotterien – profitieren. Darüber hinaus kann der geforderte Spieler- und Jugendschutz aufgrund der technischen Gegebenheiten über das Internet besser gewährleistet werden als in der Annahmestelle.' Vertreten wurde die Tipp24 AG von Herrn Dr. Masing, Redeker Sellner Dahs & Widmaier, Berlin. Das Land Berlin kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen. Über die Tipp24 AG: Tipp24 wurde 1999 gegründet und ist heute - gemessen an den vermittelten Spieleinsätzen - die Nr. 1 für Lotterieprodukte im Internet. Von Anfang an konnte das Unternehmen beeindruckende Wachstumsraten aufweisen. Angeboten werden fast alle staatlichen Lotterieprodukte. Mit nur wenigen Mausklicks wird der Tippschein abgegeben - rund um die Uhr, schnell und zuverlässig. Die Spielquittung wird sicher verwahrt, eine automatische Gewinnbenachrichtigung erfolgt per SMS und E-Mail und die Gewinne werden automatisch gutgeschrieben. Tochtergesellschaften von Tipp24 (www.tipp24.de) sind Ventura24 in Spanien (www.ventura24.es), Puntogioco24 (www.puntogioco24.it) in Italien und MyLotto24 (www.mylotto24.co.uk) in Großbritannien. Seit 2005 werden die Aktien der Tipp24 AG an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Tipp24 AG Kerstin Mork Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: +49 40 32 55 33-661 Fax: +49 40 32 55 33-5600 E-Mail: presse@tipp24.de Internet: www.tipp24.de/presse/ 24.09.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: Tipp24 AG Straßenbahnring 11-13 20251 Hamburg Deutschland Telefon: +49 (0)40 325533-0 Fax: +49 (0)40 325533-77 E-Mail: office@tipp24.de Internet: www.tipp24-ag.de ISIN: DE0007847147 WKN: 784714 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------