Internetvermittlung von Lotterien erlaubt

Mar 3, 2011 2:07 PM

Tipp24 SE / Schlagwort(e): Rechtssache

03.03.2011 / 14:07

Internetvermittlung von Lotterien erlaubt
* Werbeverbote aufgehoben
* Keine Erlaubnis zur Vermittlung erforderlich

(Hamburg, 3. März 2011) Die Internetvermittlung von staatlichen Lotterien
bedarf keiner Erlaubnis, dies hat das Verwaltungsgericht Chemnitz am 3.
März 2011 entschieden. Auch Werbung für Lotterieprodukte ist nach dieser
Entscheidung zulässig. Der Klage der Tipp24 SE wurde damit vollumfänglich
stattgegeben.

Das Gericht verwarf außerdem das Regionalitätsprinzip, nach dem die Länder
föderal über die Erlaubnisse zur Lotterievermittlung entscheiden sowie
Vermittler zwingen, nur bei den jeweiligen Landeslotteriegesellschaften
Tippscheine abzugeben. Damit ist die Vermittlung von Lotterieprodukten, wie
vor dem aktuellen Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV), wieder möglich.

Dr. Hans Cornehl, Vorstand der Tipp24 SE: 'Diese Entscheidung ist ein
deutliches Signal an die Politik. Nach den Entscheidungen der
Verwaltungsgerichte Berlin und Halle hat jetzt das dritte Gericht zentrale
Restriktionen des Glücksspiel-Staatsvertrags in der Hauptsache aufgehoben.
Ein Erfolg auf ganzer Linie. Diese Entscheidung sollten auch die
Ministerpräsidenten der Länder berücksichtigen.'

Derzeit beraten die Ministerpräsidenten über eine Neufassung des GlüStV,
der ab dem kommenden Jahr 2012 in Kraft treten soll.

Bereits im September 2010 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die
deutsche Glücksspielregulierung aufgrund mangelnder Kohärenz und Konsistenz
für unanwendbar erklärt. Die bisherige Begründung des Lotteriemonopols mit
potentiellen Suchtgefahren wurde vom EuGH in Frage gestellt. Daraufhin
hatte das Verwaltungsgericht Halle sämtliche Betreuungsgerichte sowie rund
100 Suchtfachkliniken zu der Bedeutung von Lotto im Rahmen von Spielsucht
befragt. In der Auswertung dieser Ergebnisse kommt Prof. Dr. Stöver,
Direktor des Instituts für Suchtforschung der Fachhochschule Frankfurt am
Main, zu der Feststellung, dass es faktisch keine Lotto-Sucht gibt.

Eine schriftliche Entscheidung liegt noch nicht vor. Die Berufung ist
zugelassen.

Pressekontakt:
Tipp24 SE
Kerstin Mork
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 40 32 55 33-661
E-Mail: presse@tipp24.de
Internet: www.tipp24-se.de/presse/

Über die Tipp24 SE: Die Tipp24 SE (vormals Tipp24 AG) wurde im September
1999 gegründet und hält Beteiligungen an einer Reihe von Gesellschaften in
Spanien, Italien und Großbritannien, die die Teilnahme an Glücksspielen aus
dem Lotteriebereich über das Internet ermöglichen, insbesondere über die
Websites www.ventura24.es, www.giochi24.it, www.mylotto24.co.uk und
www.tipp24.com. In Deutschland betreibt die Tipp24 Entertainment GmbH die
Spieleplattform www.tipp24games.de. Seit Gründung bis Ende 2008 vermittelte
die Tipp24 SE mehr als 1,5 Mrd. Euro an staatliche Lotteriegesellschaften,
zuletzt mehr als 330 Mio. Euro pro Jahr. Nach dem erfolgreichen Börsengang
in 2005 (Prime Standard) wurde das Unternehmen im Juni 2009 in den SDAX
aufgenommen und firmiert seit Dezember 2009 als europäische
Aktiengesellschaft.


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