Tipp24 SE leitet Umsetzung der Sitzverlegung nach Großbritannien ein
Apr 19, 2013 3:18 PM
Tipp24 SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Strategische Unternehmensentscheidung Hauptversammlung soll am 28. Juni 2013 über Sitzverlegung beschließen (Hamburg, 19. April 2013) Die Tipp24 SE hat die Umsetzung der Verlegung ihres Gesellschaftssitzes nach Großbritannien eingeleitet. Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen heute, den Aktionären der Tipp24 SE die Entscheidung über die Sitzverlegung im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2013 vorzulegen. Die Hauptversammlung soll im Mai für den 28. Juni 2013 einberufen werden. Die erstmals am 20. März 2013 angekündigte Sitzverlegung ist eine naheliegende Konsequenz aus der veränderten strategischen Ausrichtung der Tipp24 SE, die sich auf ihre internationalen Geschäftsaktivitäten mit Fokus auf Großbritannien und Nordamerika konzentriert und diese aus Großbritannien heraus weiterentwickeln will. Grundlage des vorgeschlagenen Sitzverlegungsbeschlusses ist der vom Vorstand aufgestellte Verlegungsplan gemäß Art. 8 Absatz 2 SE-Verordnung einschließlich der künftigen Satzung der Gesellschaft ('Statutes'), der zum Zwecke der Offenlegung zum Handelsregister eingereicht wurde. Der Verlegungsplan sieht London als neuen Sitz der Gesellschaft vor. Die Tipp24 SE soll nach der Sitzverlegung die Rechtsform einer SE beibehalten. Ebenso soll die Börsennotierung im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse beibehalten werden. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sollen ihre Funktionen weiter ausüben, wobei der Vorstand seinen Arbeitsschwerpunkt künftig in Großbritannien haben soll. Die bestehenden Holding-Funktionen in Deutschland sollen schrittweise und sozialverträglich über einen längeren Zeitraum nach Großbritannien verlagert werden. Dr. Hans Cornehl, Vorsitzender des Vorstands der Tipp24 SE: 'Für die geplante Sitzverlegung der Tipp24 SE nach London gibt es gute Gründe. Großbritannien bietet uns deutlich bessere Rahmenbedingungen für die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens als jedes andere Land in Europa. Dies gilt umso mehr, als sich Tipp24 nach der erfolgreichen Trennung vom Deutschlandgeschäft auf den weiteren Ausbau der internationalen Aktivitäten konzentriert. Wir sind zuversichtlich, dass unsere Aktionäre uns in der positiven Bewertung dieser Maßnahme folgen und der Sitzverlegung zustimmen werden.' Die Tipp24 SE ist verpflichtet, Aktionären, die auf der Hauptversammlung Widerspruch gegen den Verlegungsbeschluss erheben, den Erwerb ihrer Aktien gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten. Diese Barabfindung beläuft sich auf 43,34 Euro je Aktie. Anspruch auf Auszahlung der Barabfindung hätten berechtigte Aktionäre nach Vollzug der Sitzverlegung, voraussichtlich im Herbst 2013. Der Verlegungsplan samt Statutes sowie eine deutsche Übersetzung der Statutes werden auf der Website der Tipp24 SE (www.tipp24-se.de) sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Einladung zur Hauptversammlung wird die Gesellschaft ferner einen Verlegungsbericht veröffentlichen, in dem die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Verlegung erläutert und begründet sowie die Auswirkungen der Verlegung für die Aktionäre, die Gläubiger sowie die Arbeitnehmer im Einzelnen dargelegt werden. Über die Tipp24 SE: Die Tipp24 SE wurde im September 1999 gegründet und hält Beteiligungen an einer Reihe von Gesellschaften in Spanien und Großbritannien, die die Teilnahme an Glücksspielen aus dem Lotteriebereich über das Internet ermöglichen, insbesondere über die Websites www.ventura24.es, www.mylotto24.co.uk und www.tipp24.com. Seit Gründung bis Ende 2008 vermittelte die Tipp24 SE mehr als 1,5 Milliarden Euro an staatliche Lotteriegesellschaften, zuletzt mehr als 330 Millionen Euro pro Jahr. Nach dem erfolgreichen Börsengang in 2005 (Prime Standard) wurde das Unternehmen im Juni 2009 in den SDAX aufgenommen. Im Juli 2012 wurde das deutsche Online-Vermittlungsgeschäft erfolgreich per Spin-off von der Tipp24 SE abgespalten und als Lotto24 AG eigenständig an der Börse notiert. Im Dezember 2012 stellte die Tipp24 SE mit der Beteiligung an der britischen Geonomics Games Limited die Weichen für den Ausbau des internationalen Geschäfts. Pressekontakt: Ende der Corporate News 19.04.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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