ZEAL Network SE: ZEAL-Tochtergesellschaft myLotto24 trifft Vereinbarung mit Finanzamt zur Risikobegrenzung bis zum Abschluss des Umsatzsteuerverfahrens
Dec 19, 2019 6:22 PM
ZEAL Network SE / Schlagwort(e): Sonstiges ZEAL-Tochtergesellschaft myLotto24 trifft Vereinbarung mit Finanzamt zur Risikobegrenzung bis zum Abschluss des Umsatzsteuerverfahrens Die myLotto24 Limited, London, Vereinigtes Königreich ("myLotto24"), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der ZEAL Network SE, hat mit dem zuständigen Finanzamt Hannover-Nord eine Vereinbarung getroffen, mit der das Risiko der Festsetzung etwaiger Säumniszuschläge ausgeschlossen und der Umfang etwaiger Zinszahlungen erheblich verringert wird. Danach wird myLotto24 - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - einen Teilbetrag von rund 54 Mio. Euro auf Umsatzsteuer zahlen, die in Bezug auf ihr früheres Zweitlotteriegeschäft festgesetzt wurde. Die Zahlung wird voraussichtlich im Laufe des Monats Januar 2020 erfolgen. Die Umsatzsteuerzahlung wird die konsolidierten 'Zahlungsmittel und verpfändeten Zahlungsmittel' ('cash and pledged cash') sowie 'finanziellen Vermögenswerte' ('financial assets') der ZEAL-Gruppe entsprechend mindern. Diese betrugen zum 30. September 2019 zusammen rund 160,1 Mio. Euro. Das Finanzgericht Hannover hatte am 19. November 2019 der Klage der myLotto24 gegen die Festsetzung von Umsatzsteuer stattgegeben. Das Finanzamt hat in der Zwischenzeit angekündigt, Revision einzulegen. Die ZEAL Network SE ist weiterhin zuversichtlich, dass der Klage von myLotto24 auch letztinstanzlich stattgegeben werden wird. In diesem Fall würde die gezahlte Umsatzsteuer zuzüglich Zinsen (derzeit 6% p.a.) an myLotto24 zurückerstattet werden. Kontakt: Frank Hoffmann, CEFA Investor Relations ZEAL Valentinskamp 70 20355 Hamburg T: +49 (0) 40 808141-123 M: frank.hoffmann@zealnetwork.de
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