ZEAL Network SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Dec 3, 2024 10:04 AM

ZEAL Network SE
ZEAL Network SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

03.12.2024 / 10:04 CET/CEST
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Am 2. Dezember 2024 erhielten wir von Herrn Oliver Jaster folgende Mitteilung:

Im Rahmen einer Konzernstimmrechtsmitteilung (§ 37 WpHG) von Herrn Oliver Jaster vom 2. Dezember 2024 ist mitgeteilt worden, dass die von Cassio I GmbH & Co. KG, Cassio I Management GmbH, Günther Vermögens- und Beteiligungs GmbH & Co. KG und Günther Vermögens- und Beteiligungs-Management GmbH (zusammen die 'Mitteilenden Unternehmen') gehaltenen und ihnen zugerechneten Stimmrechte bzgl. der ZEAL Network SE 35,17 % betragen und dementsprechend die von den Mitteilenden Unternehmen gehaltenen und ihnen zugerechneten Stimmrechtsanteile an der ZEAL Network SE die Schwelle von 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 35 % überschritten haben.

Vor diesem Hintergrund teilen die Mitteilenden Unternehmen der ZEAL Network SE hiermit gemäß § 43 Absatz 1 WpHG Folgendes mit:

  1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele
  1. Der Erwerb von Stimmrechten an der ZEAL Network SE beruht auf einer konzerninternen Umstrukturierung. Mit der Beteiligung an der ZEAL Network SE werden strategische Ziele verfolgt.
     
  2. Es besteht keine konkrete Absicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der ZEAL Network SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Sollte sich die Möglichkeit zum Erwerb oder zur anderweitigen Erlangung weiterer Stimmrechte ergeben, beabsichtigen die Mitteilenden Unternehmen jedoch, diese zu prüfen und, wenn die Mitteilenden Unternehmen im Rahmen der Prüfung zu einem positiven Ergebnis gelangen, wahrzunehmen.
     
  3. Die Aktien an der ZEAL Network SE werden den Mitteilenden Unternehmen aufgrund einer Stimmpoolingvereinbarung in erheblichem Umfang von anderen, ebenfalls von Herrn Oliver Jaster kontrollierten Gesellschaften zugerechnet. Die Mitteilenden Unternehmen streben an, dass die Parteien der Stimmpoolingvereinbarung im Aufsichtsrat der ZEAL Network SE weiterhin in einem Umfang vertreten sind, der ihrer insgesamt an der ZEAL Network SE gehaltenen Beteiligung angemessen ist. Eine darüberhinausgehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ZEAL Network SE wird nicht angestrebt.
     
  4. Die Mitteilenden Unternehmen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ZEAL Network SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an.
     
  1. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel

Die Überschreitung der Stimmrechtsschwellen durch die Mitteilenden Unternehmen beruht auf einer konzerninternen Umstrukturierung. Im Rahmen dieser konzerninternen Umstrukturierung wurden keine Mittel für den Erwerb von Stimmrechten aufgewendet.



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