ZEAL Network SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
May 9, 2022 11:45 AM
ZEAL Network SE
Durch Stimmrechtsmitteilung vom 14. April 2022 hat Oliver Jaster gemäß §§ 37 Abs. 1, 33 Abs. 1, 34 Abs. 2 WpHG unter anderem für das Tochterunternehmen MAX Automation SE mitgeteilt, dass der von der MAX Automation SE erworbene Stimmrechtsanteil an der ZEAL Network SE die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat. Dabei haben Stimmrechte aus der MAX Automation SE gehörenden Aktien der ZEAL Network SE die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten. Daneben werden der MAX Automation SE gemäß § 34 Abs. 2 WpHG Stimmrechte aus Aktien der ZEAL Network SE zugerechnet, so dass auch die Schwellen von 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten wurden. Vor diesem Hintergrund teilen die Mitteilenden Unternehmen der ZEAL Network SE hiermit gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mit: 1. Mit dem Erwerb von uns verfolgte Ziele a) Der Erwerb der Stimmrechte an der ZEAL Network SE dient grundsätzlich der Umsetzung strategischer Ziele der MAX Automation SE, wobei der Verkauf von Aktien auch zur Erzielung von Handelsgewinnen nicht ausgeschlossen wird. b) Es besteht keine Absicht der MAX Automation SE, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ZEAL Network SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. c) Als Mitglied der Günther-Gruppe strebt die MAX Automation SE an, dass die Günther-Gruppe im Aufsichtsrat der ZEAL Network SE weiterhin in einem im Hinblick auf ihre Beteiligung an der Gesellschaft angemessenen Umfang vertreten ist. Darüber hinaus strebt die MAX Automation SE keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ZEAL Network SE an. d) Die MAX Automation SE strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ZEAL Network SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an. 2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel Der Erwerb der Stimmrechte aus der MAX Automation SE gehörenden Aktien der ZEAL Network SE erfolgte im Weg der Sacheinlage gegen Kapitalerhöhung der MAX Automation SE aus genehmigtem Kapital. Die übrigen Stimmrechte werden der MAX Automation SE gemäß § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Für den Erwerb wurden somit weder Eigen- noch Fremdmittel verwendet.
09.05.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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